Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,63108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- cisg-online.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
- OLG Hamburg, 14.02.2014 - 14 U 126/13
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08
Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines …
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
Eine bloße Aufforderung zur Abgabe von Angeboten wäre nur gegeben, wenn eine rechtsgeschäftliche Bindung erkennbar noch nicht gewollt war, sich der Erklärende einen Vertragsabschluss also noch vorbehält (BGH, Urteil vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08, Tz. 12). - EuGH, 10.03.1992 - C-214/89
Powell Duffryn / Petereit
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat zu Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ entschieden, dass der Begriff der «Gerichtsstandsvereinbarung" nicht als bloße Verweisung auf das innerstaatliche Recht des einen oder anderen beteiligten Staates zu verstehen, sondern als autonomer Begriff anzusehen ist (EuGH, Urteil vom 10. März 1992 - Rs. C-214/89, NJW 1992, 1671 Tz. 14). - EuGH, 09.11.2000 - C-387/98
Coreck
Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2013 - 404 HKO 23/12
Das erkennende Gericht habe daher in erster Linie zu prüfen, ob die seine Zuständigkeit begründende Klausel tatsächlich Gegenstand einer Willenseinigung zwischen den Parteien war, die klar und deutlich zum Ausdruck gekommen ist (EuGH, Urteil vom 9.11.2000 - Rs. C-387/98, NJW 2001, 501 Tz. 13).